Sicherheit & verletzungsfreier Wintersport an der Piste sind in der Learn2Ride Snowboardschule elementar. Es gilt Rücksicht auf die anderen Sportler am Hang zu haben und sich selbst nicht unnötig in Gefahr zu begeben. Die Geschwindigkeiten von Snowboardern und Skifahrern sollten nicht unterschätzt werden und können bei falschem Verhalten am Hang zu gefährlichen Situationen oder gar Verletzungen führen.

Folgend 10 FIS-Pistenregeln zum korrekten Verhalten an der Piste:

1. Rücksicht auf die anderen Snowboarder
Jeder Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt.


2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen.


3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Wintersportler nicht gefährdet.


4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem Überholten für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt.


5. Einfahren und Anfahren
Jeder Snowboarder, der in eine Abfahrt einfahren oder nach einem Halt wieder anfahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.


6. Anhalten
Jeder Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen.


7. Aufstieg und Abfahrt
Ein Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.


8. Beachten der Zeichen
Jeder Snowboarder muss die Markierung und die Signalsituation beachten.


9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.


10. Ausweispflicht
Jeder Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.